Info zum Kauf einer Immobilie auf Gran Canaria

Wenn Sie auf Gran Canaria eine Immobilie erwerben möchten, sollten Sie sich im Vorfeld über einige Besonderheiten des spanischen Immobilienrechts informieren. Denn auch wenn ein Hauskauf auf Gran Canaria nach ähnlich festen Regeln wie in Deutschland abläuft, ist es sehr wichtig die spezifischen Kosten und Regelungen vor Ort zu kennen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Aspekten beim Erwerb einer Immobilie auf Gran Canaria und planen mit Ihnen alle notwendigen Schritte.

Anfallende Kosten für den Kauf einer Immobilie auf Gran Canaria:

Grundsätzlich sollten Sie bei dem Erwerb einer Immobilie auf Gran Canaria mit 8 bis 10 Prozent Kaufnebenkosten von dem Kaufpreis der Immobilie rechnen. Diese Nebenkosten ergeben sich aus den nachfolgenden Gebühren und Steuern:

Die Kosten für den Eintrag in das Grundbuch beziehungsweise Register richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und bewegen sich bei dem Kauf eines Bungalows oder Apartments in etwa in dem Rahmen von 300 bis 600 Euro.

Aufwendungen für die Grunderwerbssteuer richten sich ebenfalls nach dem Kaufpreis Ihrer Immobilie. So werden für Gebrauchtimmobilien 6,5 Prozent fällig und für Neuimmobilien 7 Prozent. 

Für die notarielle Abwicklung Ihres Immobilienkaufs auf Gran Canaria werden ebenfalls Gebühren fällig. Die Höhe dieser richtet sich einerseits nach dem Kaufpreis und andererseits nach dem Umfang der benötigten Dokumente, die beglaubigt werden müssen.
Sie können davon ausgehen, dass die Notarkosten bei einem Hauskauf auf Gran Canaria sich auf ungefähr 650 bis 900 Euro belaufen.

Weitere Kosten können anfallen, wenn Sie die Dienste eines Steuerbüros in Anspruch nehmen, um die notwendigen Zahlungen im Rahmen des Immobilienkaufs auf Gran Canaria für Sie vorzunehmen. Normalerweise fallen für eine steuerliche Beratung und Abwicklung eines Immobilienkaufs auf Gran Canaria Kosten in Höhe von 250 bis 700 Euro an. Wenn Sie kein offizieller Resident in Spanien sind, ist ein Steuervertreter obligatorisch.

Folgende Kosten, die bei dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung auf Gran Canaria anfallen, werden in der Regel vom Verkäufer getragen, sollten aber unter bestimmten Umständen in Ihre Finanzplanung mit einbezogen werden. So wird in Spanien die sogenannte Plus Valia fällig, eine Wertzuwachssteuer auf den Bodenpreis, welche zwar nicht von Ihnen als Käufer einer Immobilie getragen wird, aber im Falle, dass der Verkäufer ihrer Wunschimmobilie kein Resident in Spanien ist, vom Kaufpreis abgezogen werden sollte. Dies geschieht, um sich abzusichern, dass die Zahlung auch geleistet wird.

Des Weiteren ist es auch wichtig zu wissen, dass wenn der Verkäufer Ihrer Immobilie kein Resident ist, 3 Prozent des Kaufpreises als Anzahlung auf die Zugewinnsteuer des Verkäufers einbehalten werden können, welche dann an das Finanzamt abgeführt werden müssen.

Interessant für Sie ist auch der Umstand, dass Maklerkosten in Spanien grundsätzlich von dem Verkäufer getragen werden.

Für den Kauf einer Immobilie auf Gran Canaria notwendige Dokumente:

Wenn Sie auf Gran Canaria ein Haus oder Apartment erwerben möchten, sollten Sie unbedingt drauf bestehen vom Verkäufer folgende Dokumente vorgelegt zu bekommen:

  • Eine beglaubigte Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges
  • Eine Bescheinigung der Gemeinde (certificado no deudor), um sicherzustellen, dass laufende Kosten wie Grundsteuer und Müllabfuhr bezahlt wurden.
  • Eine Schuldenfreiheitsbescheinigung, insbesondere dann, wenn die zu erwerbende Immobilie Teil einer Hausgemeinschaft ist.
  • Wenn ein Grundstück erworben wird, werden die Baugenehmigung und die Bauvorschriften der betreffenden Gemeinde benötigt.
  • Ein Energiezertifikat


Neben dem Erhalt dieser Dokumente, die dazu dienen sich vor etwaigen Schwierigkeiten nach dem Erwerb einer Immobilie auf Gran Canaria abzusichern, sind folgende Fakten zu einem Hauskauf auf Gran Canaria wichtig für Sie:

Da in Spanien mündliche oder privat aufgesetzte schriftliche Verträge auch ohne notarielle Beglaubigung gültig sind, sollten Sie bei Gesprächen mit Verkäufern vorsichtig sein und keine überstürzten Zusagen machen, bevor die oben erwähnten Dokumente vorliegen beziehungsweise alle Punkte geklärt sind.

Falls Sie eine Immobilie reservieren, müssen Sie davon ausgehen, dass auch ohne Abschluss des notariellen Kaufvertrages eine Anzahlung von 10 Prozent fällig wird. Hierzu wird ein Kaufoptionsvertrag abgeschlossen, der alle wesentlichen Fakten des Kaufes beinhaltet. Hierin wird auch festgelegt, bis wann der Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu erfolgen hat. Auf diesen Termin einigen sich Verkäufer und Käufer gemeinsam. 

Aufgrund strikter Vorschriften sind in Spanien Bargeschäfte stark eingeschränkt worden, so dass Sie sich nicht darauf einlassen sollten, eine Immobilie bar zu bezahlen.