Neue Regelungen für die Ausstellung von Energieausweisen
Ab 2030 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Energieausweise bei Verkauf und Vermietung von Immobilien. Dann gilt die Energieeffizienzklasse E als Mindeststandard, ab 2033 sogar Klasse D. Das bedeutet: Immobilien, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen weder verkauft noch vermietet werden.
Für Eigentümer ist es daher entscheidend, rechtzeitig Maßnahmen zur energetischen Sanierung zu planen. Aus dem europäischen Wiederaufbaufonds stellt Spanien Mittel zur Verfügung zur Unterstützung verschiedener Investitionen – z.B. bei:
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Wärmedämmung
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Austausch alter Klimaanlagen und Warmwasserbereiter
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Einbau moderner, effizienter Fenster
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Installation von Photovoltaikanlagen
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den energetischen Zustand Ihrer Immobilie überprüfen zu lassen und notwendige Schritte einzuleiten. Wer frühzeitig handelt, profitiert nicht nur von Förderungen, sondern steigert auch den Wert seiner Immobilie und sichert langfristig die Vermiet- und Verkaufsmöglichkeiten.